Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser
E-Laden im Mehrfamilienhaus — skalierbar, zuverlässig, staatlich gefördert.
Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser in Tiefgaragen, Innenhöfen und Stellplatzanlagen — staatlich gefördert, eichrechtskonform, zuverlässig. Ob einzelnes Mietshaus oder Portfolio mit hunderten Stellplätzen, ob institutioneller Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG — HeyCharge liefert E-Laden im Mehrfamilienhaus Bluetooth-basiert für Tiefgaragen ohne Internet, mit eichrechtskonformer Mieter-Abrechnung und staatlicher Förderung bis zu 1.500 € pro Stellplatz.
Eine Lösung, viele Eigentumsformen
Asset Manager
Institutionelle Eigentümer mit Wohnportfolio — schneller Rollout auf Gebäude- oder Bestandsebene.
Hausverwaltungen
Verwaltung mehrerer Objekte verschiedener Eigentümer — zentrale Nutzer-Abrechnung ohne operativen Mehraufwand.
Private Vermieter
Einzelne Mietshäuser oder kleinere Portfolien — attraktives Zusatzangebot für Mieter ohne Eigenaufwand.
WEGs
Wohnungseigentümergemeinschaften — Full-Service oder Self-Care zur Wahl, LIS-Förderung bis 1.500 €/Stellplatz.
Was Wohnimmobilien besonders macht
Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern hat eigene Anforderungen — von der Tiefgarage ohne Internet bis zur rechtssicheren Mieter-Abrechnung.
Tiefgaragen ohne Internet
Keine WLAN-Abdeckung, kein Mobilfunk — herkömmliche Wallboxen funktionieren hier nicht. HeyCharge arbeitet per Bluetooth direkt am Smartphone: 100 % zuverlässig, auch ohne Netz.
Mieter-Abrechnung
Eichrechtskonforme kWh-Messung pro Nutzer, automatisierte monatliche Abrechnung. Keine manuelle Zettelwirtschaft, kein Eigenaufwand für die Verwaltung.
Portfolio-Skalierung
Rollout auf einzelne Gebäude oder ein ganzes Portfolio. Standardisierter Prozess pro Objekt — auch schrittweise, ohne Projektmarathon.
Lastmanagement
Wenn mehrere Wallboxen gleichzeitig laden, verteilen sich die Ströme automatisch. §14a EnWG-konform — ohne Hausanschluss-Ausbau.
LIS-Förderung
Die neue LIS-Förderung übernimmt bis zu 1.500 € pro Stellplatz. Wir kalkulieren die förderfähigen Kosten und unterstützen beim Antrag — Details im Praxis-Leitfaden 2026 und im Schritt-für-Schritt-Antragsleitfaden.
WEG-Beschluss (falls WEG)
Seit 2020 genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Wir liefern Beschlussvorlage, Kostenvoranschlag und Förder-Kalkulation — bereit für die Eigentümerversammlung.
Zwei Betreiber-Optionen
Je nach Eigentumsform und gewünschter Kontrolle.
HeyCharge Betreibermodell
Empfohlen für Asset Manager, Hausverwaltungen, private Vermieter und WEGs, die kein operatives Charging-Know-how aufbauen möchten. HeyCharge übernimmt Strombeschaffung, Mieter-Abrechnung und Support komplett.
Mehr erfahrenWEG Self-Care-Paket
Exklusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften: Die WEG wählt Stromvertrag, setzt Preise und verwaltet Nutzer selbst — zu fixer Jahresgebühr. Förderung bleibt komplett bei der WEG.
Mehr erfahrenTechnologie speziell für Tiefgaragen
Unsere patentierte SecureCharge-Technologie macht Laden per Bluetooth möglich — ohne LAN-Kabel, ohne Router, ohne Mobilfunk. Die Wallbox kommuniziert direkt mit dem Smartphone, die Abrechnung erfolgt asynchron, sobald das Gerät wieder online ist.
Zur TechnologieLadeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus — kurz erklärt
Was kostet Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus?
Die Kosten hängen von Stellplatzzahl, Tiefgaragen-Situation und Hausanschluss ab. Im HeyCharge-Betreibermodell entfällt die Investition weitgehend — Hardware und Betrieb laufen über eine monatliche Gebühr. Zusätzlich übernimmt die LIS-Förderung bis zu 1.500 € pro Stellplatz; die förderfähigen Kosten berechnen Sie hier.
Wer zahlt die Wallbox im Mehrfamilienhaus — Eigentümer oder Mieter?
Das hängt vom Modell ab. Beim Betreibermodell trägt HeyCharge die Hardware und refinanziert sich über die Nutzung — Eigentümer und Verwaltung haben keinen Eigenaufwand. Eine WEG kann über das Self-Care-Paket selbst betreiben und die Förderung vollständig behalten.
Darf ein Mieter im Mehrfamilienhaus eine Wallbox verlangen?
Ja. Seit der Reform von 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit (§ 554 BGB bzw. § 20 WEG). Über eine zentrale Lösung lässt sich das für das ganze Haus sauberer umsetzen als über viele Einzelinstallationen.
Wie funktioniert E-Auto-Laden im Mehrfamilienhaus ohne Internet?
In Tiefgaragen fehlen meist Mobilfunk und WLAN. HeyCharge lädt per Bluetooth direkt über das Smartphone des Nutzers; die Abrechnungsdaten werden asynchron übertragen, sobald wieder eine Verbindung besteht. Mehr zur SecureCharge-Technologie.
Wie wird der Ladestrom pro Mieter abgerechnet?
Jeder Ladevorgang wird eichrechtskonform und nutzerbezogen gemessen und automatisch monatlich abgerechnet — ohne manuelle Erfassung durch die Verwaltung. Warum Eichrecht hier Pflicht ist.
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