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Eichrechtskonforme E-Ladeinfrastruktur

Eichrecht-konform

Benötigen Sie eichrecht-konforme Ladestationen für Elektrofahrzeuge?

Kein Problem!

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Arbeiten Sie im Einklang mit dem Eichrecht

Wir erleichtern den Betreibern von Ladestationen die Einhaltung der Eichrecht-Vorschriften

Eichrecht-konforme Ladeinfrastruktur für WEGs und Wohnimmobilien. Präzise Zählerdaten, transparente Abrechnung — gesetzeskonform ab Tag 1.

Alle öffentlichen und halböffentlichen Ladestationen müssen den Eichrecht-Vorschriften entsprechen, die 3 wichtige Bereiche betreffen:

1

Messung

Jede Ladestation sollte über einen kWh-Zähler verfügen, der für den Fahrer des E-Fahrzeugs sichtbar ist, offiziell dokumentiert und regelmäßig geeicht wird. Die Fahrer von Elektroautos sollten in der Lage sein, die kWh-Anzeige an der Ladestation zu überprüfen und über die E-Mobility-App oder die Webschnittstelle zu bestätigen.

2

Datenschutz

Jede Stufe des Ladevorgangs für Elektrofahrzeuge, von der Ladestation bis zum Backend, muss den Vorschriften entsprechen. Eine digitale Signatur, die mit einem privaten/öffentlichen Schlüsselpaar erstellt wird, gewährleistet die Authentizität. Der private Schlüssel wird sicher an der Ladestation aufbewahrt, der öffentliche Schlüssel wird zur Überprüfung vor Ort angezeigt.

3

Tarifierung

Nach Eichrecht richten sich die Tarife für das Laden von Elektrofahrzeugen ausschließlich nach dem kWh-Verbrauch. Zeitabhängige Gebühren oder pauschale Sitzungsgebühren sind nicht zulässig. Zusätzliche Gebühren wie Parkzeit und Sitzungsgebühren sind zulässig, müssen aber auf der Rechnung getrennt von den kWh-Gebühren ausgewiesen werden.

Ihre Vorteile

Kein Risiko

  • Kurze Mindestlaufzeiten
  • Monatlich kündbar
  • Sofort Umsetzung
  • Geringe Einmalkosten für die Grundinstallation
  • All-inklusive Pakete bestehend aus Abrechnung, Betrieb, Wartung und Support

Jetzt Angebot anfordern

Konfigurieren Sie jetzt einfach, schnell und unverbindlich Ihre individuelle HeyCharge Ladeinfrastruktur!

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